Hörsamkeit in Räumen – eine kaum bekannte Norm und ihre Bedeutung für ein angenehmes und barrierefreies Miteinander

Dass ein Geräusch „seltsam“ sein kann, haben die meisten von uns schon erlebt. Was aber versteht man darunter, wenn etwas „hörsam“ ist – und wozu eigentlich gibt es eine Industrienorm, die die „Hörsamkeit in Räumen“ bemisst.

Beginnen wir mit der Begriffsklärung: Was bedeutet „hörsam“? Das Wort setzt sich aus zwei Elementen zusammen: dem Verb „hören“ und der Endsilbe „sam“. „Sam“ war ursprünglich ein eigenständiges Wort, dessen Bedeutung sich noch von Begriffen wie „sammeln“ und „zusammenbringen“ herleiten lässt. Die Endung „keit“ hat dagegen nur grammatische Bedeutung, sie verwandelt das Wiewort (hörsam) in ein Hauptwort (Hörsamkeit).

„Hörsamkeit“ beschreibt also wortwörtlich das „Sammeln“ dessen, was innerhalb eines Raumes hörbar ist. Oder fachsprachlich ausgedrückt: Hörsamkeit bezeichnet das Zusammenspiel der akustischen Phänomene innerhalb eines Raumes. Dabei geht es um die Frage der Qualität, in der Schallereignisse wie Sprache oder Musik wahrgenommen werden können.

Die Hörsamkeit wird vom Standort der Zuhörer an verschiedenen Punkten im Raum gemessen. Auf diese Weise können dann Aussagen über die Eignung von Räumen für musikalische oder sprachliche Darbietungen getroffen werden, da sie wesentlich von der Nachhallzeit des Schalls abhängen.

Umgekehrt kann die Überprüfung der Hörsamkeit von Räumen dazu dienen, eine generelle akustische Sprachverständlichkeit festzustellen. Denn die Hörsamkeit im Raum hängt eng mit der Bauakustik zusammen, da Nachhall und Lärm oft durch Bauweise und Baumaterialien beeinflusst werden.

Was beschreibt die DIN 18041 zur Hörsamkeit in Räumen?

Ein Konzertsaal oder ein Theatersaal benötigen eine andere Raumakustik als ein Büro oder ein schulischer Unterrichtsraum. Für musikalische oder schauspielerische Darstellungen ist ein gewisser Nachhall vorteilhaft; überall dort, wo eher leise und miteinander gesprochen wird, wirkt sich ein langes Nachhallen negativ aus.

Entsprechend prüft man nach DIN 18041:2016-03 nicht die Hörsamkeit von Räumen mit spezifischen Anforderungen, also von Theatern, Kinos oder Konzerthallen, sondern akustische Merkmale von Räumen, die vor allem der sprachlichen Mitteilung dienen.

Dabei unterscheidet die DIN zwei Anwendungsbereiche, indem sie Räume nach der Entfernung, die zwischen Sprecher und Hörer besteht, unterscheidet. Räume der Gruppe A umfassen eine mittlere und größere Entfernung, dazu zählen beispielsweise Konferenzräume, Unterrichtsräume oder Räume in Kindertagesstätten. Räume der Gruppe B bieten eine geringere Entfernung, dazu gehören beispielsweise Umkleideräume, Büros oder Schalterhallen.

Ziel der Überprüfung ist es, die Eignung der Räume für Schalldarbietungen zu untersuchen, indem die akustischen Anforderungen gesichert und gegebenenfalls Planungsrichtlinien erlassen werden. Berücksichtigt werden zudem Erkenntnisse, die das barrierefreie Bauen betreffen. Denn das Gebot der Inklusion macht es erforderlich, idealerweise schon in der Bauphase den speziellen Bedarf von Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen einzubeziehen.

Akustikmessungen und schallabsorbierende Maßnahmen als Erfüllung der DIN 18041

Die DIN 18041 legt zwar Anforderungen zur „Sicherung der Hörsamkeit“ fest und gibt auch Maßnahmen für das barrierefreie Bauen vor. Doch exakte Werte lassen sich daraus nur mit Erfahrung ableiten, da die Hörsamkeit von objektiven und subjektiven Faktoren abhängig ist und starken Schwankungen unterliegt. Wird die Hörsamkeit in Räumen von starkem Nachhall oder anderen akustischen Phänomenen beeinträchtigt, lässt sich durch Akustikmessungen feststellen, welche schallabsorbierenden Maßnahmen geeignet sind, um die Raumakustik zu verbessern.

Eine gute Hörsamkeit erweist sich für alle Beteiligten als förderlich und verbessert das Raumklima sowie die Aufenthaltsqualität. Um dies zu erreichen, werden psychoakustische Messungen durchgeführt, deren Resultate Aufschluss über die verschiedenen Lärmquellen und Nachhall-Effekte geben. Anschließend können entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, die ein harmonisches Miteinander ermöglichen.

Wir von Schallfrei! sind auf die Messung und Akustikberatung in Räumen und Hallen aller Größen und Zwecke spezialisiert. Gern bieten wir Ihnen an, vor Ort in Ihrem Unternehmen oder in der von Ihnen geleiteten Einrichtung Akustikmessungen durchzuführen. Anschließend erarbeiten wir einen individuellen Maßnahmenplan zum Schallschutz und zur Akustik-Optimierung, der alle gesetzlichen DIN und ISO-Normen einbezieht.

Haben Sie weitere Fragen zu dieser Thematik oder möchten Sie uns mit der Akustikmessung und der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen beauftragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!